In Österreich ist die Nutzung eines VPN erlaubt.

Ein Gesetz, das Privatpersonen die Nutzung untersagt, gibt es nicht; das staatliche IKT-Sicherheitsportal onlinesicherheit.gv.at erklärt sogar, wie man einen VPN-Zugang einrichtet, und empfiehlt ihn für öffentliche Hotspots. Was ohne VPN verboten ist, bleibt aber auch mit VPN verboten. Bei zwei typisch österreichischen Themen fällt die Antwort außerdem anders aus, als viele hoffen: beim ORF-Beitrag und bei den Ländersperren von ORF ON.

FrageKurze Antwort
VPN in Österreich legal?Ja, ein Verbot für Privatpersonen gibt es nicht
Wird Verbotenes damit erlaubt?Nein, Urheber- und Strafrecht gelten weiter
Netzsperren?Die RTR führt eine öffentliche Liste
ORF ON mit VPN?Geschützte Videos brauchen eine österreichische IP
ORF-Beitrag sparen?Nein, er hängt am Hauptwohnsitz

Ja. Wir haben keine österreichische Norm gefunden, die Privatpersonen oder Unternehmen die Nutzung eines VPN verbietet. Drei belegbare Punkte stützen diese Einschätzung.

Der Staat erklärt selbst, wie es geht. onlinesicherheit.gv.at ist das IKT-Sicherheitsportal Österreichs; Auftraggeber und Betreiber sind das Bundeskanzleramt und das A-SIT Zentrum für sichere Informationstechnologie. Dort steht eine Anleitung zum Einrichten einer VPN-Verbindung, und ein zweiter Beitrag empfiehlt einen gesicherten VPN-Zugang allen, die öffentliche WLAN-Hotspots nutzen wollen.

Das offene Internet ist geregelt. Die Regulierungsbehörde RTR hält als Grundsatz fest, dass jeder Endkunde Inhalte seiner Wahl senden und empfangen, Dienste und Anwendungen seiner Wahl nutzen sowie Endgeräte und Programme seiner Wahl einsetzen können soll. Die Rechtsgrundlagen dafür sind die Netzneutralitäts-Verordnung (EU) 2015/2120 und die Begleitregelungen im Telekommunikationsgesetz 2021; vollzogen werden sie von der Telekom-Control-Kommission und der RTR.

Vertraulichkeit ist ein Grundrecht. Die Datenschutzbehörde weist darauf hin, dass § 1 Abs 1 DSG ein verfassungsmäßig gewährleistetes Recht auf Geheimhaltung der eigenen personenbezogenen Daten enthält. Wer seinen Datenverkehr verschlüsselt, schützt genau solche Daten.

Für Deutschland kommen andere Quellen zum selben Ergebnis, nachzulesen in Ist VPN erlaubt? Deutschland und Urlaubsländer. Österreich hat aber eine eigene Rechtsordnung: Von der deutschen Lage lässt sich nicht automatisch auf die österreichische schließen.

Nicht eindeutig ist die Lage beim Umgehen von Ländersperren. Eine österreichische Entscheidung, die diese Frage allgemein klärt, haben wir nicht gefunden. In erster Linie geht es dabei um die Nutzungsbedingungen zwischen Ihnen und dem Anbieter, also um Vertragsrecht, nicht um Strafrecht. Wer es genau wissen muss, wendet sich an eine Rechtsberatung und nicht an ein VPN-Forum.

Was auch mit VPN verboten bleibt

Ein VPN verbirgt Ihre IP-Adresse gegenüber Websites. Es ändert nichts daran, was Sie tun dürfen.

  • Downloads aus unrechtmäßigen Quellen. § 42 Abs 5 UrhG nimmt Vervielfältigungen von der Privatkopie aus, wenn dafür eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte oder öffentlich zugänglich gemachte Vorlage verwendet wird. Das Portal onlinesicherheit.gv.at fasst die Folge der Urheberrechtsnovelle 2015 so zusammen: Ein Download ist nur dann legal, wenn auch die Vorlage legal erworben oder veröffentlicht wurde. Die Einschätzung, ob eine Quelle offensichtlich rechtswidrig ist, bleibt bei Ihnen.
  • Tauschbörsen. Beim Download aus P2P-Netzen wird meist gleichzeitig hochgeladen. Das ist eine nicht genehmigte Zurverfügungstellung nach § 18a UrhG und damit eine Rechtsverletzung.
  • Alles, was ohnehin strafbar ist. Betrug, Bedrohung, üble Nachrede und Ähnliches bleiben strafbar, auch über eine verschlüsselte Verbindung.

Beim reinen Ansehen eines Streams entsteht nur eine flüchtige Kopie im Arbeitsspeicher; onlinesicherheit.gv.at sieht sie von einer Ausnahme des Urheberrechts gedeckt. Dieser Text stammt aus dem Oktober 2020 und ersetzt keine Beratung im Einzelfall.

Netzsperren in Österreich

Österreich hat eine Besonderheit, die viele Suchanfragen nach VPN erklärt: Es gibt eine offizielle, öffentlich einsehbare Liste der gesperrten Websites. Die RTR veröffentlicht sie auch maschinenlesbar als Open Data.

In der Fassung mit Stand 19. August 2026 enthält die Liste 1.473 Einträge zu 234 verschiedenen Domains und Adressen, verteilt auf 15 Anbieter, darunter A1, T-Mobile, Hutchison, LIWEST, kabelplus und die Salzburg AG. 1.454 davon sind DNS-Sperren, 19 sind IP-Sperren. Die Entscheidungen reichen von November 2018 bis Juli 2026. Die RTR weist selbst darauf hin, dass die Liste hinsichtlich laufender Verfahren unvollständig sein kann.

Die Liste nennt zu jedem Eintrag auch die Rechtsgrundlage:

  • 1.362 Einträge stützen sich auf Art 3 Abs 3 TSM-VO in Verbindung mit § 81 Abs 1a UrhG. Diese Bestimmung erlaubt es, auch einen Vermittler auf Unterlassung zu verklagen, wenn sich ein Rechtsverletzer seiner Dienste bedient. Der Zugangsanbieter sperrt also, weil er verklagt wurde oder werden könnte.
  • 97 Einträge beruhen auf der EU-Sanktionsverordnung, etwa die Seiten von RT und Sputnik.
  • 14 Einträge gehen auf einen Bescheid der Finanzmarktaufsicht nach der MiCA-Verordnung zurück; dabei geht es um Krypto-Angebote.

Zwei Dinge sind daran praktisch wichtig. Erstens gilt jede Sperre nur für die Kundinnen und Kunden des jeweiligen Anbieters; dieselbe Seite kann bei einem anderen Anbieter ganz normal laden. Zweitens sind fast alle Sperren DNS-Sperren, setzen also bei der Namensauflösung an. Was ein anderer DNS-Server ändert, steht in DNS-Server ändern. Ein VPN ändert, genau wie ein anderer DNS-Server, nur den Weg. An der Rechtslage dessen, was hinter der Sperre liegt, ändert es nichts.

ORF ON und Streaming mit ausländischer IP-Adresse

Für manche Sendungen und Sendungsteile hat der ORF nur Rechte für Österreich. Im Ausland erscheint dann der Hinweis, das Video sei nur in Österreich abrufbar. Der ORF schreibt dazu: „Videos mit Geoprotection können nur mit österreichischer IP-Adresse abgerufen werden.“ Ausdrücklich heißt es dort auch: VPN-Verbindungen können aus lizenzrechtlichen Gründen nicht auf geschützte Videos zugreifen. Wer den Hinweis in Österreich sieht, soll laut ORF zuerst prüfen, ob ein VPN eingeschaltet ist.

Umgekehrt gilt für bezahlte Abos innerhalb der EU eine Regel, die ein VPN überflüssig macht: Nach der Portabilitäts-Verordnung (EU) 2017/1128, die seit 20. März 2018 gilt, darf ein Verbraucher ein kostenpflichtiges Abo bei vorübergehendem Aufenthalt in einem anderen Mitgliedstaat weiter nutzen, mit denselben Inhalten, denselben Geräten und demselben Funktionsumfang und ohne Zusatzkosten. Für kostenfreie Dienste gilt sie nicht; dort entscheidet der Anbieter selbst, und die Wirtschaftskammer nennt als Beispiel ausdrücklich die Livestreams und Mediatheken der öffentlich-rechtlichen Sender.

Ändert ein VPN etwas am ORF-Beitrag?

Nein. Der ORF-Beitrag ist im ORF-Beitrags-Gesetz festgelegt und laut ORF-Beitrags Service GmbH pro Adresse in Österreich zu zahlen, sobald dort mindestens eine volljährige Person mit Hauptwohnsitz gemeldet ist. Für Privatadressen ist keine eigene Registrierung nötig: Die Daten kommen automatisch aus dem Zentralen Melderegister.

Die Beitragspflicht hängt damit an der Meldung, nicht an Geräten, an Empfang oder an einer IP-Adresse. Eine ausländische IP-Adresse ändert daran nichts.

VPN in Österreich einrichten

Der einfachste Weg ist die App des Anbieters: installieren, anmelden, verbinden und die Systemabfrage bestätigen. Für Handys steht der ganze Ablauf in VPN auf dem Handy einrichten.

Für den Zugang zu einem Firmen- oder Heimnetz beschreibt onlinesicherheit.gv.at den Weg über Windows: Einstellungen > Netzwerk und Internet > VPN > VPN-Verbindung hinzufügen, als Anbieter Windows (integriert) wählen, einen Namen vergeben und Serveradresse sowie Verbindungstyp eintragen. Welcher Typ richtig ist, weiß Ihre Administratorin oder Ihr Administrator.

Für die Auswahl eines Dienstes nennt das Portal Fragen, die man stellen sollte:

  • Was passiert bei einer plötzlichen Unterbrechung? Im Idealfall wird die Verbindung sofort gekappt, damit nichts ungeschützt abfließt.
  • Wie werden die Daten verschlüsselt, und gibt es eine Zwei-Faktor-Anmeldung?
  • Was geschieht mit den Protokolldateien des Anbieters?
  • Wo stehen die Server? Je weiter entfernt, desto langsamer die Verbindung.
  • Wird Ihr Betriebssystem unterstützt?

Zum Stichwort „kostenlos“ warnt dasselbe Portal: Bei kostenlosen Anwendungen profitieren die Anbieter oft selbst von den Daten der Nutzerinnen und Nutzer. Ein Gratis-Tarif mit klaren Grenzen ist etwas anderes als ein angeblich unbegrenztes Gratis-VPN ohne erkennbares Geschäftsmodell.

VPN in Österreich funktioniert nicht

  1. Ein österreichischer Dienst spielt nichts ab. Schalten Sie das VPN aus. Bei ORF ON ist das keine Störung, sondern eine Lizenzsperre.
  2. Sie sind in Österreich und bekommen trotzdem den Hinweis. Prüfen Sie, mit welcher IP-Adresse Sie unterwegs sind, siehe Was ist meine IP-Adresse?
  3. Alles ist langsam. Wählen Sie einen näher gelegenen Server. Messen können Sie mit dem RTR-Netztest, dem Messdienst der Regulierungsbehörde, der Download, Upload, Ping und Signalstärke zeigt, oder mit unserem Speedtest (auf Englisch). Die übrigen Ursachen stehen in Warum ist mein VPN langsam?
  4. Hotel-, Firmen- oder Uni-WLAN. Erst auf der Anmeldeseite anmelden, dann das VPN starten. Weitere Ursachen stehen in VPN funktioniert nicht.
  5. Zweite VPN-App oder altes Profil. Auf dem Handy kann immer nur ein VPN aktiv sein.

Ob wirklich der gesamte Verkehr durch den Tunnel läuft, zeigt unser VPN-Test (auf Englisch).

404 VPN

404 VPN nutzt das Protokoll VLESS. Der kostenlose Tarif bietet 2 GB pro Tag, ohne Kreditkarte, nach Anlegen eines Kontos per E-Mail oder Telegram; Apps gibt es für Android und macOS. Wir versprechen nicht, dass sich jeder Dienst mit einem VPN nutzen lässt: Wie oben beschrieben, sperren ORF ON und andere Anbieter Verbindungen aus Lizenzgründen bewusst aus. Mehr auf der Startseite.